Für die Kosten des Betreuten Wohnens gelten die Regeln des Sozialgesetzbuchs. Bei der Antragstellung zur Übernahme der Kosten beim überörtlichen oder örtlichen Sozialhilfeträger sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Beratung ist unverbindlich und für Sie kostenlos! In der Regel wird mit der/dem KlientIn und deren Angehörigen oder auch gesetzlichen Betreuern zusammen ein individueller Hilfeplan erstellt. Hier wird beschrieben, in welchen Bereichen der/die KlientIn Unterstützung und Förderung benötigt, um eigenständig wohnen zu können.
Der Individuelle Hilfeplan gliedert sich in die Bereiche.
- Wohnen
- Arbeit
- Freizeit
- Soziale Beziehungen
- Sonstige Bereiche
Dieser Hilfeplan wird durch den Landschaftsverband Rheinland genehmigt. Er gibt die Fachleistungsstunden an, die in der Woche mit den KlientInnen individuell nach den vereinbarten Zielen gearbeitet werden. Die Kosten für die Erbringung dieser Leistung übernimmt in der Regel der Landschaftsverband Rheinland. Die Wohnungsmiete sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt werden normalerweise unter Anrechnung des eigenen Einkommens des Menschen mit Behinderung und nach Prüfung vom örtlichen Sozialamt übernommen.
Die genauen Modalitäten erklären wir Ihnen gerne individuell in Bezug auf Ihre persönlichen Verhältnisse.